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M. Reh

Gewaltprävention für Kinder

Immer wieder gehen Meldungen über Fälle sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen durch die Medien. Überfälle durch Fremde machen zwar häufig Schlagzeilen, in zirka 75 - 80 Prozent der Fälle von sexualisierter Gewalt sind die Täter aber Menschen, die den Kindern bekannt sind. Der Satz: "gehe nicht mit Fremden mit.." ist demnach pauschal nicht richtig und könnte die Kinder irritieren.

Es kann zwar keine 100%ige Sicherheit geben, dennoch können Eltern und Erziehungsberechtigte im Vorfeld schon einiges tun, um ein Risiko zu minimieren.


Das Zauberwort für die Sicherheit ihrer Kinder ist neben einer Schulung um auf solche Situationen zu reagieren, die Kommunikation!!



Es gibt sicher einige Tipps die ihre Kinder schon gehört haben, aber es ist immer gut, sie wieder daran zu erinnern:


Allgemein:

  • Ich kenne meinen vollständigen Namen, den meiner Eltern, meine Adresse und meine Telefonnummer aber ich gebe diese nicht an andere weiter.

  • Ich weiß wo meine Eltern arbeiten und wie ich sie erreichen kann.

  • Ich kenne andere Erwachsene denen ich vertrauen kann und die ich anrufen kann wenn es Probleme gibt. (Codewort- Regel)

  • Ich rufe die 110 an, wenn ich in Gefahr bin oder mich in Gefahr fühle. Ich frage immer meine Eltern ob ich die Erlaubnis habe irgendwo hinzugehen und wo, wie, wann und mit wem ich raus gehen möchte. Wir entscheiden zusammen wann ich zu Hause sein muss.

  • Ich frage immer meine Eltern wenn ich einen Abend oder eine Nacht bei einem Freund oder einer Freundin verbringen will.

  • Ich sage immer meinen Eltern Bescheid, wenn es eine Planänderung gibt.

An öffentlichen Orten:

  • Ich entferne mich nicht von meinen Eltern oder den Erwachsenen die mich begleiten.

  • Ich trage bunte Kleider um sichtbar zu sein.

  • Wenn ich mich verirrt habe, bleibe ich an einem öffentlichen Ort und ich wende mich an die Sicherheit, die Polizei oder eine Mutter mit Kind.

  • Ich weigere mich mit einer nicht autorisierten Person mitzugehen oder in ein Auto zu steigen. (Codewort- Regel)

  • Wenn eine erwachsene Person sich verirrt hat und mich um Hilfe bittet, z.B. um den Weg oder seine Katze wieder zu finden, ist es nicht unhöflich abzulehnen: ein andere erwachsene Person kann hier besser helfen.

Zu Hause:

  • Ich öffne nicht die Tür wenn ich alleine bin und wenn ich niemanden erwarte.

  • Ich frage immer meine Eltern ob ich die Erlaubnis habe raus zu gehen.

Auf dem Weg zur Schule:

  • Ich gehe nur in Begleitung von Freunden und ich merke mir sichere Orte wenn ich Hilfe brauche oder wo ich unter Umständen hinflüchten kann. (Drei L -Regel)

Internet:

  • Wenn ich jemand kennengelernt habe über das Internet rede ich zuerst mit meinen Eltern.

  • Ich mache einen Termin an einem öffentlichem Ort aus und ich gehe nur in Begleitung von einer Vertrauensperson.

Der nachhaltigste Schutz vor sexuellem Missbrauch ist aber ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Eltern und ein gut ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Kinder, deren Bedürfnisse von Geburt an respektiert und gewürdigt wurden, haben es erheblich leichter, nein zu sagen und sich anschließend bei den Eltern über das unmögliche Verhalten eines anderen Erwachsenen zu beschweren als Kinder, die gelernt haben, dass ihre Bedürfnisse nicht wichtig sind und dass sie nur dann geliebt werden, wenn sie sich angemessen und angepasst verhalten, also wenn sie „lieb“ sind.

Eine derartige Prägung öffnet den Tätern alle Türen. Dazu können zum Beispiel auch verschiedene Höflichkeitsgebärden gehören, die manchen Kindern von klein auf beigebracht werden:

  • Sie müssen Fremden die Hand geben, auch wenn sie die Berührung nicht wollen. Vom unfreiwilligen Händedruck bis hin zu weiteren unerwünschten, aber geduldeten Berührungen ist es nur ein kleiner Schritt.

  • Kinder müssen Tante oder Onkel auf die Wange küssen, die sie vielleicht noch nicht einmal leiden mögen, ob sie das nun wollen oder nicht. Auch hier wird das Bedürfnis des Kindes nach körperlicher Distanz ignoriert.

Dies bedeutet nun nicht, dass Kinder alle Regeln der Höflichkeit außer Acht lassen sollen. Aber sie haben Befindlichkeiten wie wir Erwachsenen auch und sie haben klare körperliche Grenzen, die Erwachsene akzeptieren müssen.

Bei Kindern, deren Bedürfnisse ohnehin oft übergangen werden, die selten gehört werden und funktionieren sollen, kann dieser Zwang, andere Menschen gegen ihren Willen zu berühren, die letzten Schutzfunktionen einbrechen zu lassen.





Quellen: Fondation SarahOberson, Eigene Unterlagen,

Polizeiliche Kriminalprävention

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