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M. Reh

Verbotene "Rettungsmesser" ???

Aktualisiert: 7. Sept. 2020

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch wenn vielleicht ein positiver Gedanke Pate stand. Die Rede ist von dem sehr häufig mitgeführten Rettungsmesser. Rettungsmesser sind Spezialmesser oder Multi-Tools, die zur Rettung und Bergung von Opfern in Extremsituationen konzipiert wurden. So werden diese beispielsweise von Polizisten, Sanitätern, der Feuerwehr und der Bundeswehr verwendet. Gerade im Vergleich mit anderen Messern, sind Rettungsmesser mehr Werkzeug als Waffe. Jedenfalls ist das die Idee hinter diesen.

Doch was macht ein Rettungsmesser eigentlich aus??



Rettungsmesser sind also für Einsatzkräfte

gemacht, doch was müssen sie genau können?

Die wichtigsten Arbeiten, die man mit einem Rettungsmesser ausführt, sind:


  • Glasscheiben sicher einschlagen,

  • Autoscheiben aufhebeln oder aufsägen,

  • Gurte zerschneiden

  • ggf. Verletzte von Kleidung befreien (Raten wir aber von ab)

Ein Rettungsmesser muss also unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollte es folgende Eigenschaften aufweisen:

  1. Ein Rettungsmesser wird im Ernstfall extrem beansprucht. Da es unbedingt immer zuverlässige Dienste leisten muss, ist also eine entsprechende Qualität unabdingbar. Ein weiteres Plus sind Messer, deren Werkzeuge (Klinge, Schlagdorn, Kapselheber etc) man auswechseln kann. Vor allem Berufsgruppen, die das Rettungsmesser regelmäßig brauchen, sollten auf verlässliche Qualität setzen und nicht mit Billigprodukten arbeiten.

  2. Eine Klinge mittlerer Länge und gröberer Stärke ist nicht nur für härtere Gangarten geeignet, sondern kann auch vielseitiger verwendet werden, da man mit mit dem Wellenschliff leichter faseriges Material schneiden kann.

  3. Die Spitze sollte stark genug sein, das heißt die Klingenstärke sollte bis kurz vor die Spitze gleich bleiben und eine kräftige, gut kontrollierbare Form haben. Apropo Spitze...... uns ist kein Fall bekannt, bei dem eine spitze Klinge unabdingbar gewesen wäre!!

  4. Angesichts der oben genannten Arbeiten haben diese Messer fast immer Zusatzfunktionen wie Gurtschneider und Glasbrecher mit an Board.

Sind alle Rettungsmesser erlaubt? Obwohl Rettungsmesser Spezialmesser sind, gelten in Deutschland für sie die normalen Regeln des Waffengesetzes! Bei feststehenden Klingen über 12 cm, arretierbaren Klingen, einhändig zu öffnenden und arretierbaren Klingen, Rettungsmesser mit Automatik-Klinge, als Fallmesser oder Springmesser, usw., muss beim mitführen der beabsichtigte Gebrauchszweck den Ordnungsbehörden gegenüber gut argumentiert werden.(siehe §42 WaffG) Der Umgang mit Fallmessern ist in Deutschland verboten, was auch bei Springmessern mit einer Klingenlänge von über 5 cm der Fall ist. Das Gesetz gewährt Ausnahmen für Bundeswehr, Polizei, Zollverwaltung und andere Behörden.Die Ausnahme bilden Fall- und Springmesser, die bestimmte Merkmale eines Rettungsmessers erfüllen. Diese wurden durch das Bundeskriminalamt als Werkzeug eingestuft (Feststellungsbescheid von 2003) und dürfen unter anderem von jedermann besessen sowie geführt werden.



Diese müssen allerdings folgende Merkmale aufweisen:

  • einen geraden, durchgehenden Rücken haben und dieser sich zur Schneide hin verjüngt und

  • anstelle der Spitze abgerundet und stumpf sind und

  • im vorderen Teil hinter dieser abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide haben

  • eine gebogene Schneide haben, deren Länge 60 % der Klingenlänge nicht übersteigt

  • deren Schneide im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist.

Was heißt das für den Käufer? Auch wenn ein Messer vereinzelt Merkmale wie Gurtschneider oder Glasbrecher eines Rettungsmessers aufweist, muss es - auch wenn es so genannt, bzw. unter diesem Namen verkauft wird- nicht unbedingt eines sein.


Gerade eine spitze Klinge, kann sich in einer Rettungssituation unter Stress, als sehr gefährlich erweisen. Auch erweist sich der Gurtschneider nicht immer als tauglich. Fakt ist, dass solche "Pseudo" Rettungsmesser nach wie vor dem WaffG unterliegen. Da die meisten Messer einhändig zu öffnen sind und fest arretieren (sonst macht eine Klinge bei einem Rettungsmesser nur halb soviel Sinn), handelt es sich um Einhandmesser im Sinne des WaffG deren Erlaubnis zum führen sich ebenfalls aus diesem Gesetz ergeben. Fazit:Die meisten "Rettungsmesser" die im Umlauf sind, haben weder den Namen verdient, noch rechtfertigen sie ein legales führen.



Falls man ernsthaft darüber nachdenkt, ein Rescue-Tool mit sich zu führen um oben genannte Tätigkeiten durchzuführen, dem seien das RESQME (für den kleinen Geldbeutel) als auch die

LEATHERMAN RAPTOR empfohlen. Beides konnten wir schon live testen und uns von der Qualität sowie der Funktionalität überzeugen!


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