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Ermächtigung zum Zwang
(gem. dem bei Ihnen geltendem Polizeigesetz)

Auch als Auffrischungsseminar geeignet

Sie werden befähigt, die Ihnen zustehenden Befugnisse mit den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmitteln und zugelassenen Waffen (m. A. v. Schusswaffen) adäquat durchzusetzen, bei rechtmäßiger Dienstausübung zu beherrschen und das Einschreiten hierdurch deutlich zu optimieren.


Inhalt:


Vermittlung der rechtlichen Grundlagen:
• Abgrenzung Rechtfertigungsgründe/hoheitliches Handeln
• Vollstreckungsvoraussetzungen und -bestimmungen
• Zulässige Formen und Mittel des unmittelbaren Zwanges mit Rechtsgrundlagen
• Verhalten nach Zwangsanwendung
• Besitz und Führen von Waffen und Hilfsmittel (Handfessel, Pfefferspray, etc.) innerhalb  und außerhalb des Dienstes


Praxis:


• Hilfsmittel der körperlichen Gewalt z. B. Handfessel
• Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
• Taktisches Einsatzverhalten nach den Grundsätzen der Eigensicherung
• Verbale/nonverbale Kommunikation


Zielgruppe:


Vollzugsdienstmitarbeiter*innen, die zur Anwendung unmittelbaren Zwanges ermächtigt werden sollen, oder den Kurs zur Auffrischung besuchen müssen.


Methode:


Präsentationen, Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit, Fallstudien, Szenariotraining



Hinweise:
Bitte bringen Sie das Grundgesetz sowie das bei Ihnen geltende Polizeigesetz (HSOG, PolG, POG) mit. Für die Praxistage tragen Sie bitte Ihre Dienstkleidung, geeignete Handschuhe bzw. Einweghandschuhe und bringen Sie bitte Ihre Koppel und Holster sowie möglichst Ihr Sprühgerät inkl. 2 Übungskartuschen (andernfalls gibt es "Leihgeräte") und ausreichend Verpflegung mit.

Termin:

Wir richten das Seminar ein, sobald

genügend Anmeldungen vorliegen

 


Dauer:
3 Tage (24 UE )

Seminarleitung:

N.N.


Gebühr:

EUR 749,00 Lehrgangsgebühr
inkl. Unterlagen und Verbrauchsmaterialien

Bitte beachten Sie auch unsere Stornierungsbedingungen.

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